Bildung und Teilhabe

„Die Gerechtigkeit ist jene Tugend, die jedem gibt, was ihm gebührt.“

Augustinus, antiker Kirchenvater und Theologe

Nachhilfe für alle – unabhängig vom Kontostand

Wir möchten Kinder fördern, auch wenn das Geld knapp ist. Deswegen bieten wir Lernförderung nach Bildung und Teilhabe an. Sollten Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, werden unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Nachhilfe im Rahmen des Bildungspakets vom Amt übernommen. Sie zahlen in diesem Fall nichts.

Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns um die Formalitäten für Sie. Sie haben mit dem Papierkram nichts zu tun.

Nachhilfe im Rahmen des Bildungspakets

Voraussetzungen für das Teilhabe-Paket

Bezug von Sozialleistungen

  • Arbeitslosengeld II (ALG II, auch Hartz 4)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylbewerberleistungen

Für Schüler:innen von folgenden Schularten:

  • Grundschule
  • Oberschule/Regelschule/Sekundarschule
  • Gymnasium/Integrierte Gesamtschule (IGS)
  • Berufsschule und BVJ (Berufsvorbereitungsjahr)
  • auch für DaZ-Schüler:innen
  • für Azubis, wenn sie keine Ausbildungsvergütung bekommen
  • die Schüler:innen sind max. 24 Jahre alt

Mit uns gibt es keine Sprachbarriere

Gerade für Menschen, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind, haben häufig Schwierigkeiten oder Berührungsängste mit der deutschen Bürokratie. Wir unterstützen bei allen Formalitäten. Das kann auch in der Muttersprache der Familie geschehen.

WIR SPRECHEN:

  • Arabisch
  • Persisch
  • Ukrainisch
  • Russisch
  • Rumänisch
  • Bulgarisch
  • Serbokroatisch (Serbisch, Bosnisch, Kroatisch)
  • Mazedonisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch