Bildung und Teilhabe
„Die Gerechtigkeit ist jene Tugend, die jedem gibt, was ihm gebührt.“
Augustinus, antiker Kirchenvater und Theologe
Nachhilfe für alle – unabhängig vom Kontostand
Wir möchten Kinder fördern, auch wenn das Geld knapp ist. Deswegen bieten wir Lernförderung nach Bildung und Teilhabe an. Sollten Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, werden unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Nachhilfe im Rahmen des Bildungspakets vom Amt übernommen. Sie zahlen in diesem Fall nichts.
Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns um die Formalitäten für Sie. Sie haben mit dem Papierkram nichts zu tun.

Voraussetzungen für das Teilhabe-Paket
Bezug von Sozialleistungen
- Arbeitslosengeld II (ALG II, auch Hartz 4)
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylbewerberleistungen
Für Schüler:innen von folgenden Schularten:
- Grundschule
- Oberschule/Regelschule/Sekundarschule
- Gymnasium/Integrierte Gesamtschule (IGS)
- Berufsschule und BVJ (Berufsvorbereitungsjahr)
- auch für DaZ-Schüler:innen
- für Azubis, wenn sie keine Ausbildungsvergütung bekommen
- die Schüler:innen sind max. 24 Jahre alt
Mit uns gibt es keine Sprachbarriere
Gerade für Menschen, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind, haben häufig Schwierigkeiten oder Berührungsängste mit der deutschen Bürokratie. Wir unterstützen bei allen Formalitäten. Das kann auch in der Muttersprache der Familie geschehen.
WIR SPRECHEN:
Arabisch
Persisch
Ukrainisch
Russisch
Rumänisch
Bulgarisch
Serbokroatisch (Serbisch, Bosnisch, Kroatisch)
Mazedonisch
Englisch
Französisch
Spanisch