Schulbegleitung

– die perfekte Unterstützung Ihres Kindes durch Schulbegleitung im Unterricht bei Verhaltensauffälligkeit, AD(H)S, Autismus o.ä.

 

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Schulbegleitung –
was bedeutet das?

Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben häufig enorme Schwierigkeiten, erfolgreich am Schulunterricht und schulischen Leben teilzunehmen. Mit unserer Schulbegleitung unterstützen unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter:innen Ihr Kind direkt im Schulunterricht, in den Pausen und ggf. auch auf dem Schulweg. Im 1:1-Kontakt gewährleisten wir bei allen Schularten eine individuelle Förderung. Ziel ist es, eine inklusive Umgebung zu schaffen, in der Ihr Kind sein volles Potenzial entfalten kann.


Die Rolle der Schulbegleitung:

 

Schulbegleiterin sitzt neben Kind im Klassenraum und hilft ihm

• Problembewältigung im Unterricht
• Hilfestellung im Schulalltag 
• Unterstützung der Klassen- und Fachlehrkräfte
• Maßgeschneiderte Hilfe für individuelle Bedürfnisse

Wir bieten:

Strukturierte Analyse

Durch qualitative Diagnostik identifizieren wir Stärken und Förderbedarf, um die Schüler:innen individuell zu unterstützen. 

Teilhabe am Unterricht

Wir befähigen die Schüler:innen zur aktiven Teilnahme am schulischen Geschehen, stets im Einklang mit den aktuellen Lerninhalten.

Ganzheitliche Begleitung

Von der Behandlung geistiger und seelischer Behinderungen bis zur Begleitung emotionaler und sozialer Aspekte – wir fördern die Schüler:innen einfühlsam und effektiv.

Familiäre Einbindung

Wir stärken nicht nur die Schüler:innen, sondern arbeiten auch eng mit dem persönlichen, familiären und sozialen Umfeld zusammen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Erfolgskontrolle

Mit Zwischen- und Abschlussberichten sowie umfassender Dokumentation begleiten und reflektieren wir den gesamten Verlauf der Inklusionsbegleitung.

Professionelle Fachkräfte

Unsere Schulbegleiter:innen haben eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Lerntherapie, Ergotherapie oder Heilerziehung oder einen Studienabschluss in den Bereichen Sonder-/Sozialpädagogik.

Wann kann Ihr Kind Unterstützung durch eine Schulbegleitung erhalten?

Mitarbeiterin des MDLI hilft Mutter bei der Kostenübernahme der Schulbegleitung

Eine Kostenübernahme für die Schulbegleitung kann beim Jugendamt beantragt werden. Wir unterstützen Sie natürlich gerne bei der Antragsstellung. Das Jugendamt kommt für die Kosten der Integrationshilfe auf, wenn bei Ihrem Kind eine diagnostizierte Störung im emotionalen, geistigen und/oder sozialen Bereich vorliegt und diese Einschränkungen zu Problemen im Unterricht führen.

Folgende Diagnosen Ihres Kindes legen eine Schulbegleitung nahe:

Mehr erfahren:

• Autismus-Spektrum-Störung
• AD(H)S
• soziale/emotionale Entwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen
• Sprach-, Zwangs- und Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie)
• Traumatisierungen
• (generalisierte) Angststörung
• Panikstörungen
• (selektiver) Mutismus
• Bindungsstörungen
• Persönlichkeitsstörungen (bei Jugendlichen ab 15 Jahren)
• Depressionen

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