Schulbegleitung –
was bedeutet das?
Mit unserer Schulbegleitung ermöglichen wir Kindern eine gleichberechtigte aktive Teilhabe am Schulalltag und in der Klassengemeinschaft. So sichern wir ihr Recht auf inklusive Bildung.
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit emotionalen und sozialen Entwicklungsbeeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten, Autismus-Spektrum-Störung und weiteren Herausforderungen wie AD(H)S, Traumatisierungen, Sprach-, Zwangs- und Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie) u.a. bei
- der Strukturierung des Schulalltags,
- der Aneignung von Lerninhalten entsprechend ihres individuellen Lerntempos,
- beim sozialen Umgang mit Mitschüler:innen und Lehrer:innen,
- bei der Bewältigung von Konfliktsituationen und
- der Unterstützung ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

Vor dem ersten gemeinsamen Schultag lernen die Familie und das Kind unsere:n Schulbegleiter:in persönlich kennen, sodass alle das nötige Maß an Vertrauen aufbauen können.
Unsere qualifizierten Fachkräfte orientieren sich an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und den besonderen Bedürfnissen und Stärken der Kinder und Jugendlichen.
Die Rolle der Schulbegleitung:
• Problembewältigung im Unterricht
• Hilfestellung im Schulalltag
• Unterstützung der Klassen- und Fachlehrkräfte
• Maßgeschneiderte Hilfe für individuelle Bedürfnisse
Wir bieten:
Teilhabe am Unterricht
Wir befähigen die Schüler:innen zur aktiven Teilnahme am schulischen Geschehen, stets im Einklang mit den aktuellen Lerninhalten und in Zusammenarbeit mit der Schule.
Ganzheitliche Begleitung
Wir arbeiten individuell, ressourcenorientiert, systemisch, ganzheitlich, kooperativ und vernetzend. Etwaige andere Therapeut:innen Ihres Kindes und Netzwerkpartner:innen beziehen wir mit ein.
Familiäre Einbindung:
Wir stärken nicht nur die Schüler:innen, sondern arbeiten auch eng mit dem persönlichen, familiären und sozialen Umfeld zusammen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Erfolgskontrolle
Mit umfassender Dokumentation und Zielfestlegung begleiten und reflektieren wir den gesamten Verlauf der Inklusionsbegleitung. In Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt wird der Fortschritt evaluiert.
Professionelle Fachkräfte
Unsere Schulbegleiter:innen haben einen Studienabschluss in den Bereichen Sonder-/Sozialpädagogik oder eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Lerntherapie, Ergotherapie oder Heilerziehung.
Qualitätssicherung
Unsere Arbeit wird durch regelmäßige kollegiale Beratung, Teamsitzungen, Reflexionsgespräche, Supervision, Coaching und individuelle Fort- und Weiterbildung kontinuierlich begleitet.
Wann kann Ihr Kind Unterstützung durch eine Schulbegleitung erhalten?

Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SBG VIII. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung wird durch das Jugendamt, im Rahmen einer spezifischen Diagnostik und Teilhabeprüfung festgestellt.
Die Sorgeberechtigten stellen innerhalb des individuellen Rechtsanspruches beim Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Die Schule kann den Antrag unterstützen. Das Jugendamt holt eine fachärztliche/psychotherapeutische Stellungnahme ein, sofern sie noch nicht vorliegt. Außerdem prüft und bewertet das Jugendamt den Teilhabebedarf mittels sozialpädagogischer Diagnostik, Gesprächen mit Ihrer Familie, einem Schulfragebogen und Hospitationen im Unterricht Ihres Kindes.
Die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung einer Schulbegleitung sind dann erfüllt, wenn die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Bei einer Bewilligung entscheidet das Jugendamt entsprechend dem individuellen Bedarf über die notwendige und geeignete Hilfe unter Beteiligung des Kindes und der Familie bzw. Sorgeberechtigten. Eine Bewilligung erfolgt einkommensunabhängig.
Nach § 5 SBG VIII hat die Familie das Recht, zwischen den verschiedenen Leistungsanbietern zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.
Folgende Diagnosen Ihres Kindes können eine Schulbegleitung erforderlich machen:
Mehr erfahren:
• Autismus-Spektrum-Störung
• AD(H)S
• soziale/emotionale Entwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen
• Sprach-, Zwangs- und Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie)
• Traumatisierungen
• (generalisierte) Angststörung
• Panikstörungen
• (selektiver) Mutismus
• Bindungsstörungen
• Persönlichkeitsstörungen (bei Jugendlichen ab 15 Jahren)
• Depressionen